AGB

Teilnahmebedingungen (Lehrgangsprogramm des Landessportbundes Brandenburg e.V.) für Veranstaltungen der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH

Mit Eingang Ihrer Anmeldung (via Internet, E-Mail, per Fax oder schriftlich) sind Sie verbindlich angemeldet und erkennen die Teilnahmebedingungen an.

AGB

1. Anmeldung

1.1 Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen bzw. vorvertraglichen Informationen an.

Die Anmeldung zu einem Lehrgang muss vom Teilnehmer persönlich und schriftlich mit dem Anmeldeformular oder über die ESAB Internetseite erfolgen. Mündliche Anmeldungen sind ausgeschlossen. Mit Eingang Ihrer Anmeldung sind Sie verbindlich angemeldet. Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie nur bei Angabe einer gültigen E-Mailadresse.

1.2 Jeder kann die Veranstaltungen der ESAB besuchen, wenn er das 18. Lebensjahr vollendet hat. Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.

1.3 Sie erhalten ca. drei Wochen vor Lehrgangsbeginn ein Einladungsschreiben mit weiteren Informationen sowie mit einer Rechnung zur Überweisung der Lehrgangsgebühr.

1.4 Sind alle Plätze des Lehrgangs bereits belegt, setzen wir ihre Anmeldung auf eine Warteliste. In diesem Fall erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Eine Teilnahme kann jedoch erst nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes zugesagt werden.

1.5 Sollten Sie selbst nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen. In jedem Fall ist eine diesbezüglich schriftliche oder telefonische Nachricht vor Lehrgangsbeginn erforderlich. Wichtig: Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte frühzeitig – in jedem Fall vor Lehrgangsbeginn – an uns.

1.6 Mit Anmeldung zu einem Lehrgang nimmt der Teilnehmer die „Datenschutzinformation Bildungsangebote“ gemäß Artikel 13 DSGVO zur Kenntnis.

2.  Absage durch ESAB, Stornierung durch Teilnehmer

2.1 Alle Lehrgänge erfordern eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Wir behalten uns vor, bei zu geringer Anmeldezahl oder aus anderen organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen bzw. aus Gründen, die die ESAB nicht zu vertreten hat, die von uns ausgeschriebenen Lehrgänge abzusagen. In diesem Falle werden Sie rechtzeitig benachrichtigt und eventuell bereits gezahlte Lehrgangsgebühren werden zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

2.2 Es besteht jederzeit die Möglichkeit von Lehrgängen zurückzutreten. Maßgeblich ist der

Zugang der Rücktrittserklärung bei der ESAB. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen.

2.3 Die Stornierungsgebühr wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt festgelegt:

Bei Bildungsveranstaltungen sind bei einem Rücktritt

a) bis zum 15. Tag vor Lehrgangsbeginn 0 % (kostenfreie Stornierung),

b) ab dem 14. Tag bis 6. Tag vor Veranstaltungsbeginn 30% und

c) ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%

der Lehrgangsgebühr zu zahlen.

2.3 Dem Teilnehmer ist es gestattet, der ESAB nachzuweisen, dass ihr tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

2.4 Die ESAB behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit die ESAB nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist die ESAB verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sie durch anderweitige Verwendung der Lerndienstleistung erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen. Die ESAB ist verpflichtet, infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung, die Lehrgangsgebühr unverzüglich aber auf jeden Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

3. Leistungsumfang und Durchführung

3.1 Inhalt und Umfang der jeweiligen Bildungsveranstaltung werden entsprechend des Angebots durchgeführt. Die ESAB behält sich den Wechsel von Referenten und/oder die Änderung im Programmablauf vor, sofern sich dadurch nicht das grundsätzliche Ziel der Veranstaltung verändert. Ein Anspruch der Teilnehmer auf Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Referenten oder an einem bestimmten Ort besteht nicht.

4. Lehrgangsgebühr

4.1 Die Höhe der Lehrgangsgebühr entnehmen Sie bitte den Lehrgangsausschreibungen. Die Lehrgangsgebühr ist bis spätestens 14 Tage nach Zusendung der Rechnung fällig.

4.2 Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe der Lehrgangsgebühr genannt ist, beruhen diese Angaben auf dem Zeitpunkt der Drucklegung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Irrtümer sind vorbehalten.

4.3 Der Nachweis über die Sportvereinszugehörigkeit erfolgt schriftlich mit Unterschrift und Stempel des jeweiligen Vereins. Sollte kein Vereinsnachweis erfolgen, wird die Lehrgangsgebühr für Nicht-Sportvereinsmitglieder berechnet.

4.4 Bei mehrtägigen Bildungsmaßnahmen im Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) gGmbH sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Übernachtung erfolgt – wenn nicht abweichend beschrieben – grundsätzlich in 2-Bett- oder 3-Bettzimmern.
Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht. Für ein Einzelzimmer wenden Sie sich bitte direkt an das Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) gGmbH (Tel. 033933 - 400). 
Über die zusätzlichen Kosten werden Sie dort informiert, diese sind vom Teilnehmer vor Ort zu entrichten. Die Unterbringung von Teilnehmern kann bei Erforderlichkeit auch außerhalb des SB Lindow (Mark) gGmbH in gleich- oder höherwertigen Unterkünften erfolgen.

4.5 Bei Tages-, Wochen- und Wochenendlehrgängen an anderen Lehrgangsorten werden Übernachtung und Verpflegung – wenn nicht abweichend beschrieben – nicht von der ESAB bereitgestellt.

5. Versicherungsschutz

Mitglieder von Sportvereinen, die Mitglied des Landessportbundes Brandenburg e. V. sind, sind im Rahmen des Versicherungsvertrags des Landessportbundes Brandenburg e. V. über ihren Sportverein in den Bereichen Unfall und Haftpflicht versichert. Die Teilnahme ist im Vorfeld mit dem Sportverein abzusprechen.

6. Urheberrecht

Die ESAB weist darauf hin, dass das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen auf Seiten der ESAB liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsführung der ESAB bedarf.
Bei Zuwiderhandlung behält sich die ESAB rechtliche Schritte vor.

7. Datenschutz

Die Erhebungen und Verarbeitungen aller personenbezogenen Daten erfolgen nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Es werden nur solche persönlichen Daten erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung der Bildungsmaßnahme notwendig und gefordert sind. Diese und die Mitarbeiter der ESAB sind zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.

8. Zulassung zur Prüfung (Lernerfolgskontrolle)

Zur Prüfung werden nur Teilnehmer zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme am entsprechenden Lehrgang erfüllen. Die Voraussetzungen werden vor Beginn des Lehrgangs bekanntgegeben.

9. Lizenzen, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen

Lizenzen, Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen können erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang sowie nach Eingang der Lehrgangsgebühr ausgestellt werden.

10. Eigenverantwortung

Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Lehrgangsteilnahme haben, ist vor Lehrgangsbeginn durch den Teilnehmer hinzuweisen.

11. Pflichten des Teilnehmers, Lehrgangsausschluss

Der Teilnehmer beachtet die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung und behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich. Den Anweisungen der Mitarbeiter der Bildungsstätten oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr besteht nicht.

12. Haftung

Die Haftung der ESAB und seiner Erfüllungsgehilfen für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Die ESAB haftet nicht für den Verlust oder den Diebstahl für die von Teilnehmern zur Veranstaltung mitgebrachten Gegenstände.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt. Der Gerichtsstand ist Potsdam.

 

Datenschutzinformation – Bildungsangebote

Informationspflicht gemäß Artikel 13

Mit der Anmeldung zum umstehend genannten Lehrgang stellen Sie uns im Anmeldeformular personenbezogene Daten zur Verfügung, welche wir zum Zwecke der Durchführung des Lehrganges verarbeiten. Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten

Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Europäische Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH  (ESAB); Schopenhauerstraße 34, 14467 Potsdam, Deutschland; vertreten durch: Geschäftsführerin Cornelia Christiansen; E-Mail: info@esab-brandenburg.de

Angaben zum Datenschutzbeauftragten

Bezeichnung: externer Datenschutzbeauftragter der Europäische Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH ; Hans Peter Becher, Alte Potsdamer Landstraße 53 A, 14532 Stahnsdorf, Deutschland; E-Mail: datenschutz@esab-brandenburg.de

Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sowie Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre im Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir auf Grund Ihrer Anmeldung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. lit. b DSGVO zum Zwecke der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, dessen Vor- und Nachbereitung und zugehöriger Zwecke. Eine Verarbeitung zu darüberhinausgehenden Zwecken (wie z.B. die Speicherung Ihrer Kontaktdaten, um Sie über weitere Bildungsangebote zu informieren) erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung Ihrerseits. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung (bspw. in die Verarbeitung von Fotos und den Bezug von weiteren Informationen) erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu den in der Einwilligung benannten Zwecken.

Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten

Bei der Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten an die mit der Organisation betrauten Mitarbeiter der ESAB weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist.

Personenbezogene Daten können im Rahmen der Nachweisführung an die mit der Fördermittelgabe betrauten Dritten (z.B. MBJS) oder sonstige Kontrollstellen, wie z.B. den Landesrechnungshof, weitergegeben werden.

Zur Organisation und Durchführung des Bildungsangebotes ist es erforderlich, dass wir eine Liste mit Ihrem Namen, Alter und Verein an die Referent*innen zur Führung der Liste der Teilnehmenden weitergeben. Wenn Sie mit dem Bildungsangebot eine Übernachtung gebucht haben, übermitteln wir die zur Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten an den*die zuständige*n Dienstleiter*in. Dazu sind wir berechtigt, weil es zur Vertragszweckerfüllung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 (b) DS-GVO.

Dauer der Speicherung/ Löschung der personenbezogenen Daten

Ihre Daten werden von uns vier Jahre nach Ende des Lehrgangs gelöscht, sofern kein weiterer Lehrgang im Zeitraum besucht wurde und unsererseits nicht noch Ansprüche in Bezug auf die bestehenden oder gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (§§ 195, 199 BGB; 257 HGB; 147 AO) bestehen.

Ihre Rechte

Sie haben das Recht:

§  auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO

§  auf Berichtigung und Löschung, Art. 16, 17 DS-GVO

§  auf Einschränkung der Verarbeitung, Ar.18 DS-GVO

§  auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO

§  zum Widerspruch, Art. 21 DS-GVO

§  auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO