04.08.2020 16:00

Präventionssport §20 SGB V: Neue Anforderungen für Anbieter

Im GKV-Leitfaden Prävention für die Anbieterqualifikation im Bereich Präventionssport §20 SGB V wurden neue Anforderungen formuliert.


Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hat für den Leitfaden Prävention die Anforderungen an die Qualifikation der Anbieter neu formuliert. Bislang wurden konkrete Berufsbilder benannt, ab dem 01. Oktober 2020 werden zu belegende Kompetenzen, Inhalte und Umfänge als Voraussetzung neu definiert. Die Mindeststandards müssen zur Anerkennung in detaillierten Unterlagen zu den Ausbildungsinhalten nachgewiesen werden.

Das ist neu für Brandenburgische Übungsleiterinnen und Übungsleiter

Übungsleiterinnen und Übungsleiter, die ab dem Stichtag eine DOSB B Lizenz „Sport in der Prävention“ erwerben möchten, müssen zwischen der Ausstellung der DOSB  C Lizenz und der Ausstellung der DOSB B Lizenz „Sport in der Prävention“ eine einjährige Tätigkeit als Übungsleiter oder Trainer nachweisen. Die Ausbildung zum DOSB Übungsleiter B Lizenz „Sport in der Prävention“ kann innerhalb des Praxisjahres begonnen werden. Der Nachweis ist dann zusammen mit dem Antrag auf Lizenzausstellung einzureichen.

Die letzten Module der DOSB Übungsleiter B Ausbildung, für die noch kein Nachweis der einjährigen praktischen Tätigkeit erforderlich ist, starten am 21. August 2020 und sind unter diesen Links abrufbar: 

>> DOSB Übungsleiter B - Basismodul
>> DOSB Übungsleiter B - Aufbaumodul Trainingsmethoden im Gesundheitssport
>> DOSB Übungsleiter B - Gesundheitstraining Haltungs- und Bewegungssystem
>> DOSB Übungsleiter B - Gesundheitstraining Herz-Kreislaufsystem
>> DOSB Übungsleiter B - Gesundheitstraining für Kinder und Jugendliche

Die DOSB Übungsleiter/in B Lizenz „Sport in der Prävention“ bleibt weiterhin eine anerkannte Basisqualifikation

Auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens, welches dem GKV-Spitzenverband durch den DOSB vorgelegt wurde, wird durch den GKV-Spitzenverband folgendes bestätigt: "Sie haben damit für uns nachvollziehbar dargestellt, dass die Übungsleiter mit der Lizenzstufe B "Sport in der Prävention" mit dem Qualitätssiegel SPORT PRO GESUNDHEIT die Anforderungen an die Anbieterqualifikation im Präventionsprinzip "Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität" sowie bei Nachweis der Fortbildung Sturzprävention auch im Präventionsprinzip "Vorbeugung und Reduzierung spezieller Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme (Bereich Sturzprävention) erfüllen." (Brief vom GKV-Spitzenverband an den DOSB vom 9.5.2019)

Bestandsschutz: Jetzt noch Kurszertifizierung vornehmen

Alle am 30. September 2020 anerkannten Kursleitende erhalten für die Zukunft Bestandsschutz von der von der Kooperationsgemeinschaft der Krankenkassen beauftragten Zentralen Prüfstelle Prävention bzw. der Krankenkasse, die sie anerkannt hat.