AGB
Mit Eingang Ihrer Anmeldung (via Internet, E-Mail, per Fax oder schriftlich) sind Sie verbindlich angemeldet und erkennen die Teilnahmebedingungen an.
Teilnahmebedingungen (Lehrgangsprogramm des Landessportbundes Brandenburg e.V.) für Veranstaltungen der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Bildungsveranstaltungen, die von der Europäischen Sportakademie Land Brandenburg – im Folgenden ESAB – angeboten und ausgerichtet werden.
1. Anmeldung
1.1 Für alle Veranstaltungen muss grundsätzlich eine Anmeldung erfolgen.
Die Anmeldung zur Aus- und Fortbildung erfolgt über unser Bildungsportal https://www.sportland-bildung.de/esab. Diese setzt die Zustimmung zur Speicherung der persönlichen Daten und Weitergabe an den DOSB für die DOSB-Lizenzausstellung voraus. Mündliche Anmeldungen sind aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
1.2 Mit der Anmeldung erkennt der*die Teilnehmer*in die Teilnahmebedingungen an.
1.3 Eine Bestätigung Ihrer Anmeldung erhalten Sie nur bei elektronischer Anmeldung. Anmeldeschluss ist in der Regel zwei Wochen vor Veranstaltungs- bzw. Lehrgangsbeginn. Sollte eine Veranstaltung ausgebucht sein, erhalten Sie eine Benachrichtigung. Dies gilt auch bei Absage einer Veranstaltung bei zu geringer Teilnahmezahl.
1.4 Den Veranstaltungsort ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Bei Online-Seminaren oder Lehrgängen im Blended-Learning-Format ist die Bereitstellung von geeigneter Technik in Eigenverantwortung Voraussetzung zur Teilnahme.
1.5 Eine Teilnahme ist ab dem 16. Lebensjahr mit einer Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.
2. Rücktritt & Absage
2.1 Es besteht jederzeit die Möglichkeit, von Veranstaltungen zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Rücktrittserklärung muss in Schriftform (z.B. per E-Mail) erfolgen.
2.2 Als Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen kann die ESAB eine Entschädigung verlangen. Dieser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Veranstaltungsbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Gesamtpreis pauschaliert:
- bis zum 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 0% (kostenfreie Stornierung)
- ab dem 9. bis zum 2. Tag vor Veranstaltungsbeginn: 50% des Gesamtpreises
- 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn: 100 % des Gesamtpreises
Anfallende standortabhängige Kosten für gebuchte Zusatzleistungen (z. B. Hotelzimmer, Verpflegung etc.) können nicht erstattet werden.
2.3 Bei Nichtteilnahme ohne vorherige Abmeldung oder Abbruch einer Veranstaltung wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Es steht den Teilnehmenden frei nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
2.4 Dem Teilnehmer ist es gestattet, dem Veranstalter nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als geltend gemachte Kostenpauschalen entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
2.5 Der Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit der Veranstalter nachweist, dass wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was sich durch anderweitige Verwendung der Lerndienstleistungen erwirbt, konkret zu beziffern und zu begründen.
2.6 Der Veranstalter ist verpflichtet, infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung, die Lehrgangsgebühr unverzüglich aber auf jeden Fall, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.
2.7 Die ESAB behält sich das Recht vor, Veranstaltungen und Weiterbildungen
- aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 3. Tag vor dem Veranstaltungstermin;
- aus wichtigen Gründen, die von der ESAB nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
- aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin;
abzusagen.
(2) Im Falle einer Absage durch die ESAB wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der ESAB vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von dem/der Teilnehmenden gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „Haftung“.
2.8 Änderungen der Veranstaltungstermine und -zeiten behält sich die ESAB vor, sofern dies mit dem Veranstaltungsziel vereinbar ist. Ein Wechsel von Dozent*innen sowie Änderungen im Veranstaltungsablauf berechtigen nicht zur Minderung der Teilnahmebeiträge.
3. Gebühren und Leistungen
3.1 Die Teilnahmegebühren sind bei den jeweiligen Veranstaltungsausschreibungen ausgewiesen. Sofern in der Ausschreibung zwei Gebühren ausgewiesen sind, gilt der jeweils niedrigere Preis ausschließlich für Mitglieder von Vereinen im organisierten Sport. Soweit in Programmheften und Prospekten die Höhe von Teilnahmebeiträgen genannt ist, beruhen diese Angaben auf dem Zeitpunkt der Drucklegung. Spätere Änderungen können daher nicht ausgeschlossen werden. Irrtümer sind vorbehalten.
3.2 Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung bis spätestens zum jeweils festgesetzten Termin zu überweisen. Maßgebend ist der Termin des Eingangs auf dem Konto der ESAB. Eine Barzahlung ist nicht möglich. Bei Problemkonten (z. B. unzureichende Angaben) erheben die Banken eine Bearbeitungsgebühr. Diese wird den betroffenen Teilnehmenden vollständig in Rechnung gestellt.
3.3 Bei mehrtägigen Bildungsmaßnahmen im Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) gGmbH sind die Kosten für Übernachtung und Verpflegung in der Lehrgangsgebühr enthalten. Die Übernachtung erfolgt – wenn nicht abweichend beschrieben – grundsätzlich in 2-Bett- oder 3-Bettzimmern. Ein Anspruch auf Einzelzimmer besteht nicht. Für ein Einzelzimmer wenden Sie sich bitte direkt an das Sport- und Bildungszentrum Lindow (Mark) gGmbH (Tel. 033933 – 400). Über die zusätzlichen Kosten werden Sie dort informiert, diese sind vom Teilnehmer vor Ort zu entrichten. Die Unterbringung von Teilnehmern kann bei Erforderlichkeit auch außerhalb des SB Lindow (Mark) gGmbH in gleich- oder höherwertigen Unterkünften erfolgen.
3.4 Bei Tages-, Wochen- und Wochenendlehrgängen an anderen Lehrgangsorten werden Übernachtung und Verpflegung – wenn nicht abweichend beschrieben – nicht von der ESAB bereitgestellt.
3.5 Die ESAB behält sich vor, einzelne Lehrinhalte, ohne die Zustimmung des Vertragspartners anzupassen, soweit diese den Nutzen der Veranstaltung für die Teilnehmenden nicht wesentlich ändern. Entsprechendes gilt für Terminänderungen, Wechsel des Veranstaltungsortes, Änderungen im Rahmen des Dozent*inneneinsatzes. Eine solche nachträgliche Änderung begründet, soweit keine vorsätzlichen, grob fahrlässigen oder vertragswesentlichen Pflichtverletzungen vorliegen, keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der ESAB.
4. Haftung
(1) Die Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Nr. 5 eingeschränkt.
(2) Der Veranstalter haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertretenden, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich ist die Pflicht zur Erbringung der Veranstaltung, zur Neuterminierung der Veranstaltung, soweit dies in den vorstehenden Regelungen vorgesehen ist, sowie die Pflicht bei ersatzlosem Ausfall der Veranstaltung, die bereits entrichteten Teilnahmegebühren an die Teilnehmenden zu erstatten.
(3) Soweit der Veranstalter gemäß Nr. 5 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der Veranstalter bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Vertragsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Vertragsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter*innen, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.
(5) Soweit der Veranstalter technische Auskünfte gibt und diese Auskünfte nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
(6) Die Einschränkungen dieser Nr. 5 gelten nicht für die Haftung des Veranstalters wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Der Veranstalter haftet nicht für die auf der Internetseite www.sportland-bildung.de und www.esab-brandenburg.de gemachten Angaben Dritter.
(8) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseiten www.sportland-bildung.de und www.esab-brandenburg.de
5. Lehrgangsabschluss, Prüfungen und Lizenzwesen
5.1 Die Lizenzausbildungen werden nach den Rahmenrichtlinien des DOSB durchgeführt. Diese sehen ein zweistufiges System vor. Beide Lizenzstufen können bei der ESAB erworben werden.
5.2 Eine DOSB-Lizenzausbildung muss innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden. Das Mindestalter, um von der ESAB eine Lizenz zu erhalten, beträgt 16 Jahre.
Vorstufenqualifikationen, C-Lizenzen (1. Lizenzstufe) und B-Lizenzen (2. Lizenzstufe) haben in der Regel eine Gültigkeit von vier Jahren und müssen mit jeweils 15 LE verlängert werden. ÜL-B-Lizenzen Rehabilitation Herzsport haben davon abweichend eine Gültigkeit von zwei Jahren. Die Übungsleiter*innen-A-Lizenz (3. Lizenzstufe, LSB Brandenburg/LSB Berlin) ist zwei Jahre gültig. Die Verlängerung erfolgt durch den Besuch von Zertifikatsfortbildungen.
5.3 Nach den Rahmenrichtlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) ist die regelmäßige Teilnahme an den Lehrgängen sowie das Bestehen einer Lernerfolgskontrolle Voraussetzung für den Erwerb einer Lizenz. Es besteht die Möglichkeit einer Wiederholungsprüfung. Hierfür berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
Sollte auch diese mit „nicht bestanden“ bewertet werden, bescheinigen wir die Teilnahme an der Ausbildung.
5.4 Zur Lernerfolgskontrolle werden nur Teilnehmende zugelassen, die die entsprechenden Voraussetzungen zur Teilnahme am entsprechenden Lehrgang erfüllen und mindestens an 90% der Unterrichtseinheiten teilgenommen haben. Eine anteilige Verrechnung von Unterrichtseinheiten aus vorhergehenden Kursen ist nicht möglich.
5.5 Lizenzen, Zertifikate und Prüfungsbescheinigungen können erst nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang ausgestellt werden.
5.6 Bitte beachten Sie hierbei auch die Prüfungsordnung der jeweiligen Ausbildung sowie die u.U. abweichenden Voraussetzungen anderer lizenzausstellender Verbände.
6. Pflichten der Teilnehmenden
6.1 Jede*r Teilnehmende ist verpflichtet, alle erforderlichen Angaben in die beim Lehrgang ausgegebene Teilnahmeliste einzutragen und die Angaben mit Unterschrift zu bestätigen. Die Angaben dienen als Beleg für die Teilnahme und werden für Statistik- und Versicherungszwecke benötigt.
6.2 Die Teilnehmenden beachten die jeweils gültige Haus- und Brandschutzordnung und behandeln die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich. Den Anweisungen der Mitarbeiter*innen der ESAB oder ihrer Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmer*in vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
6.3 Auf körperliche und gesundheitliche Einschränkungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Veranstaltungsteilnahme haben, ist vor Veranstaltungsbeginn durch die Teilnehmenden hinzuweisen.
7. Versicherungsschutz
Teilnehmende sind über den vom LSB Brandenburg e.V. abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert. Teilnehmende, die nicht Mitglied in einem dem Landessportbund Brandenburg e.V. (mittelbar) angeschlossenen Verein sind, sind auch nicht über den vom LSB abgeschlossenen Rahmenversicherungsvertrag gegen Unfall- und Haftpflichtschäden versichert.
8. Datenspeicherung
8.1 Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum, E-Mail) für Zwecke der Veranstaltungs-, Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie der Zusendung späterer Informationen, Hinweise bzw. Werbung für weitere Veranstaltungen der ESAB und des LSB Brandenburg e.V. einverstanden.
8.2 Die Einwilligung kann jederzeit schriftlich unter Angabe der vollständigen Adresse und der betreffenden Veranstaltung gegenüber der ESAB (Olympischer Weg 7, 14471 Potsdam, E-Mail: kundenservice@esab-brandenburg.de) widerrufen werden. Dies ist auch gesondert bezogen auf die Lehrgangs- und Prüfungsabwicklung sowie die Zusendung späterer Informationen, Hinweise bzw. Werbung für weitere Veranstaltungen möglich.
8.3 Die Teilnehmenden sind berechtigt, auf Antrag und unentgeltlich, Auskunft über die von ihnen gespeicherten Daten zu erhalten. Sie haben das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung unrichtiger Daten. Ein Widerspruch zur Speicherung und Nutzung ihrer Daten für die Zukunft ist von den Teilnehmenden jederzeit formlos möglich.
8.4 Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften.
9. Rechte am Foto
9.1 Während unserer Veranstaltungen werden teilweise Foto- und Videoaufnahmen zum Zwecke der Dokumentation und Veröffentlichung in den Medien (Print und Online) der ESAB / des Landesportbunde Brandenburg getätigt. Online-Veranstaltungen können zu Auswertungszwecken ebenfalls aufgezeichnet werden.
9.2 Die Teilnehmenden erklären sich mit Anmeldung und Teilnahme an den Veranstaltungen damit einverstanden. Sie haben jederzeit oder vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung das Recht, diesem zu widersprechen. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte im Vorfeld Kontakt mit uns auf, um zu erfahren, ob und in welchem Umfang Aufnahmen geplant sind.
9.3 Die Rechtseinräumung erfolgt ohne Vergütung und umfasst das Recht zur Bearbeitung, soweit die Bearbeitung nicht Entstellung ist. Bei Einwilligung sind diese für Einzelabbildungen jederzeit für die Zukunft widerruflich. Die Einwilligung ist jedoch bei Mehrpersonenabbildungen unwiderruflich, sofern nicht eine Interessensabwägung eindeutig zu Gunsten des*der Abgebildeten ausfällt.
10. Urheberrecht, Arbeitsunterlagen
(1) Das vom Veranstalter oder von jeweiligen Referierenden zur Verfügung gestellte Material unterliegt durchgängig dem Urheberrecht des Veranstalters bzw. des*der Referierenden. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht erlaubnisfrei zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechtsinhabers.
(2) Unterlagen in print- oder elektronischer Form sind nur für die jeweiligen Teilnehmenden der Veranstaltung und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jedes über dieses Ausmaß hinausgehende Downloaden, Speichern, Reproduzieren, Übertragen, Aufzeichnen, Kopieren, Verteilen oder Verwenden von Daten und Informationen aus den Veranstaltungen, Seminaren, Coachings, Onlinetrainings oder Webinaren ist verboten.
(3) Die im Rahmen der Bildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand des Veranstalters erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen. Die Weitergabe von Lehrgangsunterlagen ist nicht zugelassen.
(4) Die Anfertigung, das Verteilen und die Zugänglichmachung von Videos, Bildern, Tonaufzeichnungen usw. ist nicht ohne schriftliche Zustimmung zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand (auch für das gerichtliche Mahnverfahren) und Erfüllungsort ist Potsdam.
14. Schlussbestimmungen
(1) Auf Verträge zwischen dem Veranstalter und dem*der Teilnehmenden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
(2) Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(3) Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Im Fall der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der Übrigen unberührt.
Hinweis:
Der*die Teilnehmende nimmt davon Kenntnis und willigt ein, dass der Veranstalter Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten zu übermitteln.
Stand: 05.02.2025
Datenschutzinformation – Bildungsangebote
Informationspflicht gemäß Artikel 13
Mit der Anmeldung zum umstehend genannten Lehrgang stellen Sie uns im Anmeldeformular personenbezogene Daten zur Verfügung, welche wir zum Zwecke der Durchführung des Lehrganges verarbeiten. Im Folgenden informieren wir Sie gemäß Art. 13 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Kontaktdaten des Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten
Verantwortlich für die Datenerhebung ist die Europäische Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH (ESAB); Olympischer Weg 7, 14471 Potsdam, Deutschland; vertreten durch: Geschäftsführerin Cornelia Christiansen; E-Mail: info@esab-brandenburg.de
Angaben zum Datenschutzbeauftragten
Bezeichnung: externer Datenschutzbeauftragter der Europäische Sportakademie Land Brandenburg gemeinnützige GmbH: Hans Peter Becher; E-Mail: datenschutz@esab-brandenburg.de
Zwecke, für die personenbezogenen Daten verarbeitet werden sowie Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre im Anmeldeformular angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten wir auf Grund Ihrer Anmeldung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. lit. b DSGVO zum Zwecke der Organisation und Durchführung des Lehrgangs, dessen Vor- und Nachbereitung und zugehöriger Zwecke. Eine Verarbeitung zu darüberhinausgehenden Zwecken (wie z.B. die Speicherung Ihrer Kontaktdaten, um Sie über weitere Bildungsangebote zu informieren) erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung Ihrerseits. Wenn Sie uns Ihre Einwilligung (bspw. in die Verarbeitung von Fotos und den Bezug von weiteren Informationen) erteilt haben, erfolgt die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO zu den in der Einwilligung benannten Zwecken.
Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten
Bei der Verarbeitung werden die personenbezogenen Daten an die mit der Organisation betrauten Mitarbeiter der ESAB weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist.
Personenbezogene Daten können im Rahmen der Nachweisführung an die mit der Fördermittelgabe betrauten Dritten (z.B. MBJS) oder sonstige Kontrollstellen, wie z.B. den Landesrechnungshof, weitergegeben werden.
Zur Organisation und Durchführung des Bildungsangebotes ist es erforderlich, dass wir eine Liste mit Ihrem Namen, Alter und Verein an die Referent*innen zur Führung der Liste der Teilnehmenden weitergeben. Wenn Sie mit dem Bildungsangebot eine Übernachtung gebucht haben, übermitteln wir die zur Buchung erforderlichen personenbezogenen Daten an den/die zuständige*n Dienstleiter‘in. Dazu sind wir berechtigt, weil es zur Vertragszweckerfüllung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 (b) DS-GVO.
Dauer der Speicherung/Löschung der personenbezogenen Daten
Ihre Daten werden von uns vier Jahre nach Ende des Lehrgangs gelöscht, sofern kein weiterer Lehrgang im Zeitraum besucht wurde und unsererseits nicht noch Ansprüche in Bezug auf die bestehenden oder gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (§§ 195, 199 BGB; 257 HGB; 147 AO) bestehen.
Ihre Rechte
Sie haben das Recht:
- auf Auskunft gem. Art. 15 DS-GVO
- auf Berichtigung und Löschung, Art. 16, 17 DS-GVO
- auf Einschränkung der Verarbeitung, Ar.18 DS-GVO
- auf Datenübertragbarkeit, Art. 20 DS-GVO
- zum Widerspruch, Art. 21 DS-GVO
- auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO