24.07.2017 13:56

Neue Förderregularien für Weiterbildung in Vereinen


Potsdam, 24.07.2017

Für ehren- und hauptamliche Mitarbeiter ist der Bildungsscheck des Landes Brandenburg eine wichtige Hilfe bei der Finanzierung von notwendigen Weiterbildungen. Durch die neuen Förderregularien ist beispielsweise erstmals eine Förderung der DOSB Vereinsmanager C Komplettausbildung möglich. So werden nicht nur die Kosten für Übernachtung und Verpflegung durch den Landessportbund Brandenburg gedeckt, sondern die Lerndienstleistung i.H.v. 1100 € (Frühbucherpreis) kann zum durch Fördermittel gedeckt werden.


Ein Überblick für Weiterbildung in Vereinen

Was? Gefördert wird die Teilnahme an Weiterbildungen zur Erhöhung der tätigkeitsbezogenen fachlichen und sozialen Handlungskompetenzen im Rahmen der haupt- und ehrenamtlichen Tätigkeit in rechtsfähigen Vereinen auf Grundlage dargelegter Qualifikationsbedarfe.

Wer? Rechtsfähige Vereine mit Sitz oder eine Außenstelle im Land Brandenburg,
Dachverbände der Vereine

Wieviel? Zuschuss für Vereine mit wirtschaftlicher Tätigkeit gestaffelt nach Vereinsgröße: kleine Vereine bis zu 70 %, mittlere Vereine bis zu 60 %, große Vereine bis zu 50 %, Zuschuss für Vereine ohne wirtschaftliche Tätigkeit: bis zu 90 % / je Antrag max. 3.000 EUR Förderung pro Person / mind. 500 EUR Zuschuss pro Antrag / max. 10 verschiedene Weiterbildungen pro Antrag förderfähig /
Antragstellung ein Mal pro Kalenderjahr möglich /

Nicht förderfähig: Vereine, die Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind

Neu: kein Ausschluss von bestimmten ehrenamtlichen Personengruppen (wie Studierende, Auszubildende oder Rentner) - es können alle im Ehrenamt tätigen Menschen gefördert werden